
In Österreich gilt für Arbeitsverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze. Was diese bedeutet und unter welchen Bedingungen sie gilt, erläutern wir Ihnen nachfolgend. Zudem klären wir viele Fragen rund um den Themenbereich der Geringfügigkeitsgrenze.
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis kann unter anderem vorliegen, wenn Mitarbeiter in Teilzeitarbeit, in einem freien Dienstvertrag oder fallweise beschäftigt werden. Viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer lassen sich ganz bewusst geringfügig anstellen. Dies kann mehrere Gründe haben. Diese können z. B. der Bezug von Kinderbetreuungsgeld, einer Korridorpension oder Arbeitslosengeld sein. Hierzu erfahren Sie weiter unten mehr Informationen.
Für eine geringfügige Beschäftigung gibt es keine fest definierte Stundenanzahl, nach der eine Beschäftigung als geringfügig gilt. Entscheidend ist nur das monatliche Einkommen, das unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen muss. Die Anzahl der maximal möglichen Arbeitsstunden pro Monat hängt somit vom Stundenlohn ab. Da hierbei Netto gleich Brutto entspricht, ist die Berechnung deutlich einfacher als bei einem normalen Arbeitsentgelt. Teilen Sie einfach die Geringfügigkeitsgrenze durch den Stundenlohn, um die maximal mögliche Anzahl der Monatsarbeitsstunden zu ermitteln. Liegt der Stundenlohn z. B. bei 9 Euro, können Sie ca. 10 Arbeitsstunden pro Woche tätig sein, um unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2018?
Geringfügigkeitsgrenze 2018 | 438,05€ |
Geringfügigkeitsgrenze 2017 | 425,70€ |
Geringfügigkeitsgrenze 2016 | 415,72€ |
Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung. Im Jahr 2018 liegt sie bei 438,05 Euro im Monat. 2017 lag sie noch bei 425,70 Euro, 2016 bei 415,72 Euro. Seit dem 1. Jänner 2017 wurde zudem die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nun nur noch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist unter bestimmten Bedingungen das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt. Denn von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer sind keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen. Ausnahmen gibt es beim pauschalen Dienstnehmerbeitrag, der unter gewissen Umständen anfallen kann.
Wie wirkt sich die Geringfügigkeit auf die Unfallversicherung aus?
Gehen Sie einer geringfügigen Beschäftigung nach, sind Sie bzgl. einer Unfallversicherung abgesichert. Denn der Dienstgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet. Er muss für alle bei ihm geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abschließen und einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage abführen. Somit sind Sie gegen Unfälle bei der Arbeit abgesichert.

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Wie wirkt sich die Geringfügigkeit auf die Krankenversicherung aus?
Bei der Krankenversicherung gibt es bestimmte Regelungen, unter denen geringfügig angestellte Personen von einer Krankenversicherung profitieren und durch diese abgesichert sind. Sie sind über die Dienstgeberabgabe gedeckt. Diese muss der Dienstgeber für alle bei ihm geringfügig beschäftigten Personen unter folgenden Bedingungen leisten:
- Wenn der Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten angestellt hat
und
- wenn die monatliche Lohnsumme (ohne Sonderzahlungen) aller geringfügig angestellten Beschäftigten das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Diese Grenze liegt für 2018 bei 657,07 Euro (438,05 Euro x 1,5 = 657,07 Euro)
Hat ein Arbeitgeber z. B. 5 geringfügig Beschäftigte, die jeweils pro Monat 100 Euro verdienen, muss er keine Dienstgeberabgabe leisten (5 x 100 Euro < 657,07 Euro), obwohl er mehr als eine geringfügig beschäftigte Person angestellt hat. In diesem Fall muss er also nur die Unfallversicherung abführen. Verdienen die 5 Angestellten aber zusammen mehr als 657,07 Euro, ist die Dienstgeberabgabe fällig.
Informieren Sie sich also vor Antritt eines Arbeitsverhältnisses, ob dieser die Dienstgeberabgabe für Sie abführt oder nicht. Ist dies nicht der Fall und Sie verdienen weniger als die Geringfügigkeitsgrenze, sollten Sie sich unbedingt freiwillig versichern. Die Kosten für die freiwillige Selbstversicherung betragen aktuell 60,09 Euro pro Monat.
Wie wirkt sich die Geringfügigkeit auf die Pensionsversicherung aus?
Bei der Pensionsversicherung verhält es sich genauso, wie es bei der Krankenversicherung der Fall ist. Ist Ihr Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Dienstgeberabgabe abzuführen, sind Sie nicht pensionsversichert. Muss er diese abführen, ist darin auch die Pensionsversicherung enthalten. Auch in diesem Fall sollten Sie freiwillig in die Pensionsversicherung einzahlen. Müssen Sie hingegen den Dienstnehmerbeitrag abführen, sind sie auch pensionsversichert.
Die Geringfügigkeitsgrenze beim Kinderbetreuungsgeld
Es gibt verschiedene Modelle für das Kinderbetreuungsgeld. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld kommt die Geringfügigkeitsgrenze voll zum Tragen. Bei diesem Modell darf maximal ein Einkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze hinzu verdient werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze beim Arbeitslosengeld
Beziehen Sie Arbeitslosengeld, dürfen Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdienen, ohne dass Ihnen Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandszuhilfe gekürzt werden. Melden Sie aber unbedingt jede Beschäftigung dem AMS. Tun Sie dies nicht und werden bei einer nicht angemeldeten Tätigkeit erwischt, wird automatisch angenommen, dass die Entlohnung über der Geringfügigkeitsgrenze erfolgt. Dadurch verlieren Sie nicht nur das Arbeitslosengeld für die Dauer der Tätigkeit, sondern Sie müssen sogar mit einer Rückforderung für zumindest 4 Wochen rechnen.
Wie hoch ist die Dienstgeberabgabe?
Die Dienstgeberabgabe ist ein Pauschalbetrag zur Kranken- und Pensionsversicherung. Ob sie vom Dienstgeber zu zahlen ist, hängt von den weiter oben unter „Wie wirkt sich die Geringfügigkeit auf die Krankenversicherung aus?“ aufgeführten Regelungen ab. Ihre Höhe liegt bei 16,4 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Beitragsgrundlage ist die Summe der den betroffenen geringfügigen Beschäftigten bezahlten monatlichen Entgelte inklusive aller Sonderzahlungen. Der demnach anfallende Beitrag ist mit Jahresende fällig. Er muss bis zum 15. Jänner des jeweiligen Folgejahres an die Krankenkasse eingezahlt werden.
Wie hoch ist der Dienstnehmerbeitrag?
In der Regel fallen für die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer keine Abgaben in Form von Steuern oder Sozialversicherungsbeträgen an. Dies gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen und nur, wenn Sie nur ein geringfügiges Angestelltenverhältnis haben.
Sind Sie nicht nur bei einem Arbeitgeber geringfügig angestellt, sondern haben mehrere geringfügige Beschäftigungen oder zusätzlich noch ein vollversichertes Dienstverhältnis, gelten andere Regelungen für Sie. Denn der Dienstnehmer hat selbst einen Dienstnehmerbeitrag an die Gebietskrankenkasse zu leisten:
- Wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammentreffen, die in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen
oder
- Wenn ein vollversichertes Dienstverhältnis mit einer geringfügigen Beschäftigung zusammentrifft.
Diese Beitragspflicht für den Arbeitnehmer gilt unabhängig von einer Beitragspflicht des Dienstgebers. Die Höhe des pauschalierten Dienstnehmerbeitrages beträgt 14,12 Prozent vom Einkommen der geringfügigen Beschäftigung. Diese Beiträge haben Sie als Dienstnehmer selbst an die Krankenkasse zu entrichten. Sie werden einmal jährlich mit Jahresende fällig.
Quellen und weiterführende Infos:
https://www.finanziert.at/geringfuegigkeitsgrenze-oesterreich/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990119.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html
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