
Ein Arbeitnehmer bezieht für seine Tätigkeit ein Einkommen. Aus steuerlicher Sicht spricht man von Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte sind nicht steuerfrei, der Arbeitnehmer zahlt dafür die Lohnsteuer. Sie wird vom Bruttoarbeitsentgelt abgezogen, der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber den Nettolohn ausgezahlt. Die Lohnsteuer ist somit eine sehr wichtige Steuer. Was müssen Arbeitnehmer darüber wissen?
Die Lohnsteuer als Steuer auf das Einkommen
Anders als ein Selbständiger muss ein Arbeitnehmer keine Steuer direkt an die Finanzbehörde zahlen. Es gibt auch keine Vorauszahlung der Einkommenssteuer nach dem voraussichtlich erzielten Einkommen. Da der Arbeitgeber die Lohnsteuer Monat für Monat an die Finanzbehörde abführt und der Arbeitnehmer mit dieser Steuerzahlung nichts zu tun hat, fließt ihm lediglich der Nettolohn zu, ohne dass er sich um irgendetwas kümmern muss. Je nach Steuersatz ist die Differenz zwischen dem Brutto- und dem Nettoeinkommen recht hoch.

Die Lohnsteuer ist nicht für jedermann verständlich (c)elements.envato.com – diego_cervo
Wie viel Lohnsteuer zahlt ein Arbeitnehmer?
Wohl jeder Arbeitnehmer ist der Meinung, dass er zu viel Steuer zahlt. Schaut man sich die monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung an, wird deutlich, warum das so ist: Die Summe der Abzüge, die an das Finanzamt geht, ist erheblich. Was auf den ersten Blick willkürlich aussieht, hat aber bei genauerem Hinsehen System. Die Lohnsteuer wird nämlich mit Hilfe des Einkommenssteuertarifs ermittelt. Dieser Tarif ist für jedes Gehalt genau festgelegt und in einer Lohnsteuertabelle hinterlegt. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Das heißt, je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz. Beträgt er bei einem Einkommen von bis zu 18.000 Euro im Jahr lediglich 25 Prozent, ist er bei einem Einkommen zwischen 31.000 Euro und 60.000 Euro schon deutlich höher und liegt bei 42 Prozent. Dahinter steckt der Ansatz, mit der steigenden Besteuerung höherer Einkommen eine gewisse Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. Wer viel verdient, soll in einem höheren Maß besteuert werden und damit Abgaben an den Staat leisten als ein Arbeitnehmer mit einem geringen Einkommen.
Lohnsteuertabelle für Österreich
Wie werden Überstunden besteuert?
Wer regelmäßig Überstunden macht, hat in der Regel die Möglichkeit, diese durch Freizeit auszugleichen. Alternativ wählen viele Arbeitnehmer die Auszahlung, weil sie damit ihr Einkommen aufstocken wollen. Nicht jeder Arbeitgeber gewährt diese Möglichkeit, aber sofern sie besteht, ist sie eine willkommene Gelegenheit, ein wenig mehr zu verdienen. Wissen muss man, dass die Bezüge aus Überstunden nicht vollständig steuerfrei sind. Arbeitnehmer werden in gewisser Hinsicht für ihren Fleiß belohnt, weil die Überstundenzuschläge nur zu einem bestimmten Teil der Besteuerung unterliegen. Sofern für die Überstunden ein Zuschlag von höchstens 50 Prozent gezahlt wird, sind die ersten zehn Zuschläge pro Monat von der Besteuerung ausgenommen. Die Grenze liegt allerdings bei höchstens 86 Euro. Darüber hinaus sind die gezahlten Zuschläge steuerpflichtig. Wenn über diese zehn Zuschläge hinaus noch Zuschläge für die Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag oder in der Nacht gezahlt werden, gilt eine Steuerbegünstigung. Bis zu einem Betrag von 360 Euro monatlich sind Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen und für Nachtarbeit von der Steuer befreit. Bei überwiegender Nachtarbeit liegt der steuerfreie Betrag für die Zuschläge bei 540 Euro.
Wie werden andere Zulagen besteuert?
Wer für seine Arbeit eine Schmutz-, Erschwernis- oder eine Gefahrenzulage bekommt, darf bis zu 360 Euro im Monat an Zulagen steuerfrei beziehen. Sofern zusätzlich überwiegend Nachtarbeit geleistet wird, ist ein Betrag von 540 Euro monatlich steuerfrei. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn der Arbeitnehmer durch gesetzliche Vorschriften, durch einen Kollektivvertrag oder durch eine geltende Betriebsvereinbarung ein Anrecht auf die Zahlung der Zulagen aufgrund seiner ausgeführten Arbeit hat. Alle Steuerfreigrenzen beziehen sich auf die Summe der Zuschläge aus Überstunden sowie Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszuschlägen. Wer also die Steuerfreigrenze bereits durch den Zuschlag aus geleisteten Überstunden ausgenutzt hat, bekommt keinen weiteren Steuerfreibetrag, selbst wenn die Schmutz-, Gefahren- oder Erschwerniszulage auf die jeweilige Tätigkeit in vollem Umfang anzuwenden wäre.
Was muss man zur Besteuerung von Nachzahlungen wissen?
Sofern ein Arbeitgeber zunächst nicht das volle Gehalt, alle Reisekosten oder alle Zuschläge gezahlt hat und zu einer Nachzahlung verpflichtet wurde, unterliegt auch die Nachzahlung der Besteuerung. Als Arbeitnehmer sollte man das unbedingt wissen. Wenn also der Arbeitgeber aus unterschiedlichsten Gründen nicht sofort das Gehalt ausgezahlt hat, das dem Arbeitnehmer zusteht, wenn Kosten für Reisen oder für irgendwelche Zuschläge verspätet gezahlt wurden, heißt das nicht, dass sie steuerfrei sind. Selbst wenn man den Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Nachzahlung zu leisten, muss diese in vollem Umfang in dem Monat versteuert werden, in dem die Auszahlung erfolgt. Bezieht der Arbeitnehmer dadurch in einem Monat zum Beispiel das doppelte Gehalt, wird auch das gesamte Gehalt mit dem geltenden Steuersatz belegt. Die Steuerzahlung kann dann im Einzelfall so hoch sein, dass sich die Ansammlung von Gehalt, von Zuschlägen oder Reisekosten für den Arbeitnehmer aufgrund der hohen Steuerzahlung schlicht nicht lohnt. Wer also mit einer steuerpflichtigen Nachzahlung rechnet und Einfluss auf den Zeitpunkt der Auszahlung nehmen kann, ist gut damit beraten, die Höhe der Besteuerung im Hinterkopf zu behalten. Sonst besteht die Gefahr, dass man aufgrund der Lohnsteuer so hohe Abgaben zu zahlen hat, dass sich die Auszahlung von anstehenden Zuschlägen in einem einzigen Monat finanziell überhaupt nicht rentiert.
Wie ist die Besteuerung von Sachbezügen geregelt?
Sofern ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber mit zusätzlichen Sachbezügen bezahlt wird, sind auch diese zu versteuern. Ein Sachbezug ist somit ein weiterer Bestandteil der Lohn- und Gehaltszahlung und deshalb steuerpflichtig. Ein typischer Sachbezug ist zum Beispiel ein Dienstwagen. Dieser muss als zusätzliches Einkommen versteuert werden. Für den Arbeitnehmer heißt das, dass er unbedingt klären sollte, wie hoch der zusätzliche Sachbezug ist und in welcher Form und Höhe er zu versteuern ist. Unter Umständen kann es sein, dass sich ein solcher Sachbezug negativ auf die Höhe der Lohnsteuer auswirkt. Der Arbeitnehmer hätte dann durch einen solchen Sachbezug deutlich mehr Lohnsteuer zu zahlen als ohne diesen Sachbezug. Im Zweifel hilft ein Steuerberater weiter, um diesen Sachverhalt aus steuerlicher Sicht fundiert zu beurteilen. Hat man allerdings den Eindruck, dass sich die Lohnsteuer durch einen Sachbezug deutlich erhöhen könnte, sollte man mit dem Arbeitgeber verhandeln, ob es eine Lösung gibt, mit der beide Vertragspartner gut leben können.
Was hat es mit dem Lohnsteuerausgleich auf sich?
Der Lohnsteuerausgleich ist dazu gedacht, sich vom Finanzamt die Steuer erstatten zu lassen, die im vergangenen Jahr zu viel gezahlt wurde. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Arbeitnehmerveranlagung, kurz als ANV bezeichnet. Sofern dem Finanzamt die Steuerdaten über den gesamten Zeitraum vorliegen, kann ein Lohnsteuerausgleich für die fünf letzten Jahre beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Daten vorliegen hat und einreichen kann, die er im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen will. Es ist allerdings empfehlenswert, den Lohnsteuerausgleich immer sofort im folgenden Jahr zu machen. Das ist möglich, wenn der Jahreslohnzettel, den der Arbeitgeber bis Februar auszustellen hat, beim Finanzamt eingegangen ist. Die Arbeitnehmerveranlagung erfolgt entweder antragslos oder online, so dass Arbeitnehmer und Finanzamt damit nur einen minimalen zeitlichen Aufwand betreiben müssen.
Wann lohnt sich ein Steuerausgleich?
Der Lohnsteuerausgleich ist vor allem für Arbeitnehmer interessant, deren monatlicher Lohn schwankt. Die Lohnsteuer wird nämlich auf der Basis eines konstanten und unveränderlichen Monatseinkommens festgelegt. In der Praxis kann das Einkommen in manchen Monaten aber unterschiedlich hoch sein. Werden zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt oder Überstunden ausgezahlt, ist die Steuerlast in diesen Monaten deutlich höher. Auch ein unterjähriger Wechsel des Jobs kann die Ursache für solche Schwankungen sein. Ist also das Einkommen nicht jeden Monat konstant gleich, lohnt es sich, einen Steuerausgleich beim Finanzamt durchzuführen. Wer den Ausgleich gleich im Februar erstellt, sobald die Jahresbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt, bekommt die überzahlte Steuer recht schnell zurück. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Finanzbehörde die Anträge nach der Reihe des Eintreffens bearbeitet. Je früher man den Antrag einreicht, desto schneller bekommt man sein Geld zurück und realisiert dadurch ein attraktives kleines Zusatzeinkommen.
Wie funktioniert die antragslose Veranlagung?
Die antragslose Veranlagung ist möglich, wenn ein Arbeitnehmer im vergangenen Jahr keine Angaben zu abzugsfähigen Kosten gemacht hat. Abzugsfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Werbungskosten, für Sonderausgaben oder auch für außergewöhnliche Belastungen. Die antragslose Veranlagung wird erst ab Juli des Folgejahres erstellt, so lange wartet das Finanzamt ab, ob für das vergangene Jahr eine Veranlagung online beantragt wird. Ob es sich lohnt, die antragslose Veranlagung durchzuführen und keine abzugsfähigen Kosten anzugeben oder ob man den Antrag auf Veranlagung online einreicht und Werbungskosten oder Sonderausgaben abzieht, hängt vor allem von der Höhe der abzugsfähigen Kosten ab. Eine pauschale Empfehlung ist hier kaum zu geben. Als Anhaltspunkt gilt aber, dass sich die Mühe einer Beantragung lohnt, wenn die abzugsfähigen Ausgaben vom Finanzamt aller Voraussicht nach anerkannt sind. Wer sich unsicher ist, ob solche Ausgaben im eigenen Haushalt vorliegen, lässt sich von einem Steuerfachmann beraten, um dann das geeignete Verfahren zu wählen.
Quellen und weiterführende Infos:
Lohnsteuerausgleich Infos für Österreich
Lohnsteuertabelle für Österreich
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991647.html
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/lohnundgehalt/Lohnsteuer.html
(c) Bilder:
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