Lohnsteuer berechnen

Wer in Österreich lebt und arbeitet, muss einen Teil seines Einkommens als Lohnsteuer abführen. Wohl jeder Arbeitnehmer kennt den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt, der spätestens am Monatsende deutlich wird, wenn man die Lohn- oder Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig vom Bruttogehalt. Je mehr man verdient, desto höher ist die Steuer. Doch was muss man rund um die Lohnsteuertabelle sonst noch wissen?

Wer muss in Österreich Lohnsteuer zahlen?

Hinweis

Prinzipiell gilt, dass jeder, der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und hier arbeitet, der Lohnsteuer unterliegt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob man lediglich ein geringes Einkommen von 1.000 Euro im Monat bezieht und damit deutlich unter dem durchschnittlichen Verdienst liegt oder ob man als Manager eine Einkommen von 10.000 bis 15.000 Euro monatlich erhält.

Als Anhaltspunkt gilt, dass Menschen mit einem kleinen Einkommen weniger Lohnsteuer zu zahlen haben als Spitzenverdiener. Damit will man dem Gedanken der Steuergerechtigkeit Rechnung tragen. Wer mehr verdient, soll auch mehr zum allgemeinen Steueraufkommen beitragen als ein Geringverdiener. Wichtig zu wissen ist, dass die Steuern am Ende der Allgemeinheit zukommen, denn aus der Lohnsteuer wird – wie aus vielen anderen Steuern auch – vieles bezahlt, was dem Bürger häufig kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Beispielsweise fließen viele Steuern in Österreich in die Finanzierung von Kindergärten und Schulen. Somit trägt jeder Steuerpflichtige durch seine Abgaben wieder zum Gemeinwohl aller Bürger in Österreich bei.

Lohnsteuertabelle – Lohnsteuer in Österreich

Die Lohnsteuertabelle ist in mehrere Stufen gestaffelt. Ein jährliches Einkommen von unter 11.000 Euro ist dabei steuerfrei. Im Detail richten sich die Grenzsteuersätze nach dem Jahreseinkommen. Sie verteilen sich wie folgt:

JahreseinkommenLohnsteuer
Bis 11.000 Euro0%
11.000 – 18.000 Euro25%
18.000 – 31.000 Euro35%
31.000 – 60.000 Euro42%
60.000 – 90.000 Euro48%
90.000 – 1.000.000 Euro50%
über 1.000.00055%

Die Grenzsteuersätze für die Lohnsteuer wurden im Jahr 2016 zum letzten Mal überarbeitet und vor allem für hohe Einkommen angepasst. Sie sollten höher als zuvor besteuert werden, um dem Grundsatz der hohen Besteuerung bei hohem Einkommen noch stärker Rechnung zu tragen.

Bei den genannten Grenzen kommen alle abzugsfähigen Kosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nicht zum Ansatz. Diese werden erst im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben und können dort unter Umständen steuermindernd geltend gemacht werden.

Auf welchen Lohn wird die Lohnsteuertabelle angewandt?

Lohnsteuer berechnen

Lohnsteuer berechnen (c)elements.envato.com – stokkete

Als Arbeitnehmer weiß man vermutlich, dass die Lohnsteuer vom Bruttoeinkommen pro Monat abgezogen wird. Bevor die Lohnsteuer angewendet wird, müssen vom eigentlichen Arbeitslohn aber einige Beträge abgezogen werden. Damit unterliegt nicht der gesamte Arbeitslohn der Besteuerung, sondern nur ein etwas verringerter Anteil. Vom Bruttoeinkommen abgezogen werden zum Beispiel die Pauschbeträge für die Werbungskosten und für die Sonderausgaben und vor allem die Pflichtbeiträge für die gesetzlichen Interessenvertretungen. Auch die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen werden abgezogen sowie die Pendlerpauschale. Bei Behinderten kommen noch die pauschalen Freibeträge dazu, sie sind ebenfalls vom Bruttoeinkommen abzuziehen, bevor es versteuert wird. Für den Arbeitnehmer heißt das, dass er im Vergleich zum vollen Bruttoeinkommen eine geringere Lohnsteuer zu zahlen hat, somit ist der Abzug der Lohnsteuer vom verringerten Bruttoeinkommen für ihn von Vorteil.

Welche Einkommen sind von der Lohnsteuer befreit?

In Österreich unterliegen nicht alle Einkommen der Besteuerung mit der Lohnsteuer. Unter anderem sind das Wochen- und Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, die Familienbeihilfe oder die Einkünfte für eine begünstigte Auslandstätigkeit von der Lohnsteuer befreit. Die Lohnsteuertabelle kommt somit auch dann nicht zur Anwendung, wenn das sonst steuerfreie Einkommen von unter 11.000 Euro im Jahr überschritten ist. Damit trägt man dem Umstand Rechnung, dass es sich hier um Lohnersatzleistungen handelt, die der Steuerpflichtige in der Regel aus einer besonderen Belastungssituation heraus erhält. Um ihn in dieser Situation nicht noch durch Steuerzahlungen zu belasten, sind diese Einkommen unabhängig von ihrer Höhe von der Besteuerung befreit.

Was muss man bei einer Gehaltserhöhung beachten?

Wie aus der Steuertabelle deutlich wird, hängt die Höhe der gezahlten Lohnsteuer stark vom Bruttoeinkommen ab. Viele Arbeitnehmer in Österreich erhalten einmal jährlich eine Gehaltserhöhung von ihrem Arbeitgeber. Diese Gehaltserhöhung unterliegt natürlich ebenfalls der Lohnsteuer. Wer nun das Pech hat, mit dem aktuellen Einkommen schon nahe an der oberen Grenze seiner Lohnsteuerstufe zu stehen, muss damit rechnen, durch eine Gehaltserhöhung in die nächste höhere Stufe zu rutschen. Damit ist allerdings auch ein höherer Lohnsteuersatz fällig. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass eine Gehaltserhöhung durch den steigenden Steuersatz vollständig kompensiert wird oder dass man hinterher sogar weniger Nettogehalt bekommt als vor der Gehaltserhöhung. In der Praxis sieht das zum Beispiel so aus, dass ein Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von 30.000 Euro heute 35 Prozent Lohnsteuer zahlt. Bekommt er nun durch eine Gehaltserhöhung im Folgejahr 32.000 Euro, käme der neue Steuersatz von 42 Prozent zur Anwendung. Im Vergleich könnte sein Nettoeinkommen bei 32.000 Euro durch die Steuerbelastung geringer sein als bei 30.000 Euro. Wenn das der Fall ist, sollte man mit seinem Arbeitgeber sprechen, ob es anstelle der Gehaltserhöhung Leistungen des Arbeitgebers gibt, die nicht der Besteuerung unterliegen.

Welche Vorteile bringt ein Lohnsteuerrechner?

Es gibt im Internet einige Brutto-Netto-Rechner, auch als Lohnsteuerrechner bezeichnet. Mit einem solchen Onlinerechner kann man leicht ausrechnen, um wie viel die Lohnsteuer bei steigendem Bruttoeinkommen zunimmt. Mit Hilfe eines solchen Rechners kann man auch mit wenig Aufwand ermitteln, wie sich die Lohnsteuer bei einer anstehenden Gehaltserhöhung ändern würde. Wer also in absehbarer Zeit ein Gehaltsgespräch führt, kann dieses IT-Tool gut nutzen, um mit wenigen Klicks einen Überblick über die erwartete neue Steuerlast zu erhalten. Das erleichtert das Gespräch mit dem Arbeitgeber und macht die Vorbereitung auf das Gehaltsgespräch noch effektiver. Natürlich kann man den Gehaltsrechner nicht nur nutzen, um das Nettoeinkommen aus dem Brutto zu berechnen. Er ist auch ideal, um das nötige Bruttoeinkommen zu berechnen, wenn man ein bestimmtes Netto erreichen will. Beachten muss man lediglich, dass die meisten Gehaltsrechner nur einen Näherungswert angeben. Es kann durchaus sein, dass sich die Zahlen am Ende nicht auf den Euro genau mit der tatsächlichen Gehaltsabrechnung decken. Deshalb nutzt man einen Brutto-Netto-Rechner, um die voraussichtliche Lohnsteuer zu ermitteln, muss aber wissen, dass es sich lediglich um einen ungefähren Wert handelt.

Bei welchem Familienstand gilt die Lohnsteuertabelle?

Wer sich ein wenig mit dem Lohnsteuersystem in Deutschland auskennt und einen Vergleich mit Österreich anstellt, kommt zu der Erkenntnis, dass es hier mindestens einen maßgeblichen Unterschied gibt: Im österreichischen Lohnsteuersystem gibt es nur eine Lohnsteuertabelle. Sie kommt für Verheiratete und für Ledige zum Ansatz. In Deutschland ist das anders. Hier werden Ledige mit ihrem Einkommen prinzipiell nach der „Grundtabelle“ besteuert, Verheiratete können sich gemeinsam veranlagen lassen, so dass die „Splittingtabelle“ zur Anwendung kommt. Die Splittingtabelle sorgt für eine geringere Steuerbelastung, hier werden beide Einkommen der Ehepartner aufaddiert und gemeinsam versteuert. Vor allem bei Paaren, die zwei sehr unterschiedlich hohe Einkommen beziehen, wirkt sich die Splittingtabelle positiv aus. Allerdings kann man sich als verheiratetes Paar auch einzeln veranlagen lassen. Dennoch muss man wissen, welche Steuertabelle sinnvoll angewandt wird. In Österreich stellt sich diese Frage nicht, so dass auch eine entsprechende Überprüfung nötig ist. Hier werden verheiratete Paare und Unverheiratete mit ihrem Einkommen nach der gleichen Steuertabelle versteuert.

Lohnsteuertabelle als Grafik

Lohnsteuertabelle Österreich 2019

(c) Eigene Darstellung

Wie wirkt sich die Steuertabelle auf die Arbeitnehmerveranlagung aus?

Die monatliche Lohnsteuer wird nach der Annahme berechnet, dass ein Arbeitnehmer jeden Monat das gleiche Einkommen bezieht. In der Praxis ist das aber häufig nicht so. Unter anderem erhöhen zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Überstundenzuschläge das Bruttoeinkommen. Dadurch kann es passieren, dass man am Ende des Kalenderjahres zu viel Lohnsteuer gezahlt hat. Diese kann man sich auf dem Weg der Arbeitnehmerveranlagung erstatten lassen. Die Steuer wird dann anhand der Lohnsteuertabelle neu ermittelt und gleichmäßig auf alle 12 Monate des Jahres verteilt. Sofern sich bei der Berechnung heraus stellt, dass der Arbeitnehmer zu viel an Lohnsteuer gezahlt hat, wird dieser Betrag auf das Konto des Arbeitnehmers ausgezahlt. Bei der jährlichen Steuererklärung dürfen Arbeitnehmer außerdem einige Freibeträge absetzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel der Kinderfreibetrag oder Freibeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben. Ob man eine Arbeitnehmerveranlagung auf Antrag online einreicht oder dem antragslosen Verfahren folgt und keine Veranlagung einreicht, hängt ein wenig davon ab, ob man abzugsfähige Freibeträge für sich geltend machen kann oder nicht. Meistens lohnt es sich, eine Steuererklärung einzureichen, wenn das Gehalt im Lauf des Jahres stark geschwankt hat oder wenn man hohe Beträge an Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen will. Eine Arbeitnehmerveranlagung ist prinzipiell in jeder Steuerklasse möglich, wobei als Anhaltspunkt gilt, dass man bei einer höheren Steuerbelastung auch mehr Möglichkeiten hat, sich eine höhere Summe an gezahlter Steuer erstatten zu lassen.


Quellen und weiterführende Infos:

https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/berechnungsprogramme.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/34/Seite.340000.html

 


(c) Bilder:

elements.envato.com – stokkete