Hundeversicherung Österreich

Hunde gehören in Österreich zu den liebsten Haustieren. Als Hundeliebhaber sorgt man dafür, dass es dem Vierbeiner rundherum gut geht, dass er liebevoll umsorgt wird und bei Krankheiten die beste Betreuung bekommt. Dafür ist uns die bedingungslose und aufrichtige Liebe der Tiere sicher. Zu einer umfassenden Versorgung gehört auch die richtige Tierversicherung. Sie greift, wenn ein Hund zum Beispiel einen Schaden verursacht oder wenn das Tier erkrankt. Welche Tierversicherungen gibt es in Österreich, und worauf muss man als Tierbesitzer achten?

Welche Hundeversicherung ist am wichtigsten?

Wer sich zum ersten Mal mit der Frage nach einer Hundeversicherung beschäftigt, dürfte angesichts der Fülle an Varianten überrascht sein. Da ist von einer Hundehaftpflicht die Rede, eine Krankenversicherung oder eine Unfallversicherung kann ebenfalls abgeschlossen werden, und selbst eine Betreuungsversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung ist auf dem Markt zu finden. Die wichtigste Versicherung dürfte zweifelsohne die Hundehaftpflicht sein. Sie ist so etwas wie eine Lebensversicherung für den Hundehalter. Alle anderen Versicherungen kommen nachgelagert. Sie ergänzen die Hundehaftpflicht, sind aber verzichtbar, wenn der Hundehalter die Kosten für den Versicherungsschutz in einem überschaubaren Rahmen halten will. Auf die Hundehaftpflicht sollte man dagegen auf keinen Fall verzichten. In manchen österreichischen Bundesländern ist sie sogar vorgeschrieben, wenn man einen Hund hält.

Welche Leistungen erbringt die Hundehaftpflicht?

Wie jede Haftpflichtversicherung greift die Hundehaftpflicht bei Schäden, die ein Geschädigter dem Hundehalter gegenüber geltend macht. Sie fungiert aber auch als passive Rechtsschutzversicherung.

Die Haftpflicht als Schutz vor Personen- und Sachschäden

Eine Hundehaftpflicht kommt für Schäden unterschiedlichster Art auf. Es kann sich dabei um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln. Die Frage des Verschuldens durch den Hundehalter spielt keine Rolle. Das bedeutet, die Hundehaftpflicht greift unabhängig davon, ob der Hundehalter den Schaden durch sein Verhalten verursacht hat oder nicht. Ein typischer Schaden für die Hundehaftpflicht entsteht zum Beispiel, wenn sich ein Hund beim täglichen Spaziergang von der Leine reißt und vor ein Auto läuft. Bei einem Zusammenstoß von Tier und Fahrzeug kann nicht nur das Tier schwer verletzt werden. Am Fahrzeug könnten gravierende Schäden entstehen, weitere Personen könnten in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Fahrer könnte ebenso verletzt werden wie ein Beifahrer oder wie Passanten, die durch einen Bremsversuch verletzt werden. Bei einem solchen Unfall könnten Sachkosten durch die Reparatur des Fahrzeugs entstehen. Ebenso könnten Kosten für einen Krankenhausaufenthalt von verletzten Personen anfallen, auch Behandlungskosten beim Arzt könnten entstehen. Die Geschädigten hätten das Recht, von dem Hundehalter eine Erstattung zu verlangen. Abhängig von der Höhe der Kosten wäre der Hundehalter finanziell schnell ruiniert, denn solche Kosten könnten eine beträchtliche Größenordnung ausmachen. Bedenkt man dann noch, dass sogar lebenslange Rentenzahlungen aus einem solchen Unfall resultieren könnten, wenn ein Unfallbeteiligter so schwer verletzt wird, dass er nicht mehr arbeiten gehen kann oder sogar verstirbt, wird klar, wie wichtig eine umfassende Absicherung für den Hundehalter ist. Wer eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat, ist in diesem Fall gut geschützt. Sie deckt Personen-, Sach- und meistens auch Vermögensschäden ab, die dem Hundehalter gegenüber von Geschädigten geltend gemacht werden.

Passiver Rechtsschutz ist inklusive

Eine Hundehaftpflicht bietet darüber hinaus einen weiteren Schutz. Macht ein Geschädigter dem Hundehalter gegenüber einen Schaden geltend, steht oft die Frage im Raum, ob dieser Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht. Akzeptiert der Hundehalter zum Beispiel nicht, dass sein Hund der Verursacher des Schadens ist, kann diese Frage leicht zu einem Rechtsstreit führen. In diesem Fall muss durch einen Gerichtsprozess entschieden werden, ob der Tierhalter zur Erstattung des Schadens verpflichtet ist. Wer eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat, kann einen Rechtsstreit führen und die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Versicherungsfalls von einem Gericht klären lassen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für den Gerichtsprozess, wenn er dazu dient, eine unberechtigte Forderung abzuwehren. Ein Hundehalter, der keine Versicherung abgeschlossen hat, müsste die Kosten für den Prozess selbst bezahlen, selbst wenn der Geschädigte einen unberechtigten Anspruch geltend macht. Vor diesem Hintergrund deckt die Hundehaftpflicht nicht nur die Übernahme der entstandenen Schäden ab, wenn diese berechtigt geltend gemacht werden, sondern auch die Übernahme der Kosten für einen Gerichtsprozess, um unberechtigte Ansprüche juristisch abzuwehren.

Wie versichert man Kampfhunde?

Bei Kampfhunden sind die Versicherer häufig besonders vorsichtig, denn bei diesen Hunden ist die Gefahr größer, dass sie einen Fußgänger oder einen anderen Hund anfallen und verletzen. Deshalb nehmen viele Versicherer einen Kampfhund nicht unter Vertrag. Welche Hunderassen als Kampfhunde gelten, ist nicht einheitlich geregelt. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede. Will man einen Kampfhund versichern, muss man sich darauf einstellen, längere Zeit nach einem passenden Versicherer suchen zu müssen. Unter Umständen ist auch mit hohen Risikozuschlägen zu rechnen, oder der Versicherer macht strenge Auflagen wie einen ständigen Leinen- und Maulkorbzwang. Trotzdem ist eine Hundehaftpflicht vor allem für die Besitzer von Kampfhunden unverzichtbar, denn diese Tiere gelten als aggressiver und könnten deshalb schneller einen Schaden verursachen als andere Hunderassen. Wer also einen Kampfhund halten will, sollte sich unbedingt um eine Hundehaftpflicht bemühen, selbst wenn diese etwas teurer ist.

Hundeversicherung Österreich

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Warum ist eine Hundekrankenversicherung sinnvoll?

Eine Hundekrankenversicherung ist ähnlich wichtig wie eine Hundehaftpflicht. Sie deckt Kosten ab, die durch die Behandlung beim Tierarzt anfallen. Natürlich hat der Tierhalter die Möglichkeit, anfallende Kosten für eine Behandlung, für Medikamente oder sogar für eine Operation aus eigener Tasche zu bezahlen. Allerdings machen diese Kosten unter Umständen eine enorme Größenordnung aus. Vor allem für ältere Tiere oder für Operationen muss man sehr tief in die Tasche greifen. Wer eine Hundekrankenversicherung abschließt, hat die Gewissheit, dass die anfallenden Kosten durch den Versicherer übernommen werden. Ob es sich dabei um eine vorbeugende Behandlung für die Zähne handelt, ob ein Zeckenbiss behandelt werden muss oder ob es um andere akute oder routinemäßige Behandlungen geht, spielt keine Rolle. Die Tierkrankenversicherung deckt Kosten ab, die für die Behandlung beim Tierarzt anfallen. Wichtig ist auch ein Schutz für Operationen. Einige Tierkrankenversicherungen decken nur die Kosten für Medikamente ab. Eine Operation für den Vierbeiner kann aber sehr teuer werden. Deshalb ist zu empfehlen, auch einen Schutz bei Operationen in der Krankenversicherung aufzunehmen. Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Tierkrankenversicherung ist übrigens so früh wie möglich. Ist das Tier noch sehr jung, sind die Beiträge nämlich im Vergleich etwas günstiger als bei alten Tieren. Im schlimmsten Fall lehnt ein Versicherer eine Krankenversicherung sogar ab, wenn das Tier zu alt und damit zu anfällig für Beschwerden ist. Deshalb lohnt es sich, den Versicherungsschutz für den Krankheitsfall so früh wie möglich abzuschließen. Ein guter Tarif für eine Hundekrankenversicherung sollte übrigens auch Leistungen enthalten, die durch einen Unfall entstehen. Eine Behandlung nach einem Unfall kann in der Versorgung einer Wunde bestehen, es kann aber auch eine Operation nötig sein. Wer eine Hundekrankenversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch dann greift, wenn ein Unfall die Ursache für die Behandlung ist. Im besten Fall deckt die Krankenversicherung für Hunde also routinemäßige Behandlungen ebenso ab wie Operationen, die auch durch einen Unfall nötig sein könnten. So sind Tier und Tierhalter umfassend versorgt, und der Tierhalter hat die Gewissheit, seinen Vierbeiner im Fall des Falles von einem Tierarzt behandeln zu lassen, ohne enorme Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen.

Was hat es mit dem Betreuungsschutz auf sich?

Als Hundehalter ist man natürlich daran interessiert, seinen Hund jederzeit selbst zu betreuen. Allerdings ist das manchmal nicht möglich. Wenn der Hundehalter krankheitsbedingt ausfällt, wenn er ins Krankenhaus muss oder wenn er sich aus anderen Gründen nicht um das Tier kümmern kann, greift ein Betreuungsschutz für Hunde. Natürlich könnte man den Hund dann in die Hände von Freunden und Verwandten geben. Wer das nicht will oder wenn das nicht möglich ist, muss er vorübergehend in einer Tierpension untergebracht werden. Wer dann eine Versicherung mit einem Betreuungsschutz abgeschlossen hat, muss die Kosten dafür nicht selbst übernehmen. Man hat dann also die Gewissheit, dass das Tier professionell versorgt ist, muss aber die Kosten dafür nicht selbst tragen. Deshalb ist eine Betreuungsversicherung für Hunde eine vernünftige Ergänzung des Versicherungsschutzes für Hundehalter, die keine andere Möglichkeit haben, das Tier vorübergehend in gute Hände zu geben.

Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung für Hunde?

Eine Rechtsschutzversicherung für Hundehalter ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, doch sie ist sinnvoll, wenn man als Hundehalter umfassend geschützt sein will. Sie ist vor allem als Ergänzung zur Haftpflicht für Hundehalter gedacht. Eine Hundehaftpflicht enthält einen passiven Rechtsschutz. Sie übernimmt Kosten, die für die Abwehr eines unberechtigten Schadensersatzanspruchs gegen den Hundehalter geltend gemacht werden. Häufig wird ein Hundehalter aber in einen Rechtsstreit verwickelt, der nicht auf einem Schadensersatzanspruch beruht. Wer als Hundehalter seine berechtigten Forderungen durchsetzen will und sich gegen Unrecht juristisch wehren will, braucht dazu eine Rechtsschutzversicherung. Sie kommt für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, die der Hundehalter sonst aus eigener Tasche zahlen müsste. Wer auf der sicheren Seite sein will und sein gutes Recht im Notfall gerichtlich durchsetzen will, ergänzt die Hundehaftpflicht um eine Rechtsschutzversicherung und hat dann die Gewissheit, rundherum gut versichert zu sein.

So findet man die passende Versicherung

Mit einer Hundeversicherung verhält es sich ähnlich wie mit jeder anderen Versicherung: Das Angebot ist groß, und die Unterschiede bei Preisen und Leistungen sind enorm. Als Hundehalter ist man deshalb gut beraten, die Tarife genau zu vergleichen und sich zuvor zu informieren, welche Versicherung wirklich sinnvoll ist. Wer dann sorgfältig vergleicht, ist auf der einen Seite ausreichend versichert, bezahlt aber auf der anderen Seite nicht unnötig viel Geld für einen hochwertigen Versicherungsschutz für das vierbeinige Familienmitglied.


Quellen und weiterführende Infos:

https://www.tierfreunde.org/leistungen/hundeversicherung/

https://www.konsument.at/freizeit-familie/hundeversicherung-19545


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