Wer krank wird, möchte sich optimal versorgt wissen und sich möglichst keine Gedanken über die Kosten von Krankenhausaufenthalten, Behandlungen, Medikamenten und Co. machen müssen, sondern sich ausschließlich auf die Genesung konzentrieren. Zu diesem Zweck gibt es Krankenversicherungen – gesetzliche und private. In dem folgenden Beitrag lesen Sie mehr rund um das Thema private Krankenversicherung in Österreich. Sie erfahren unter anderem, welche Vor- und Nachteile die private Zusatzversicherung hat, was alles versichert ist, Wissenswertes zu der Versicherungsprämie und vieles mehr. Zu Anfang geht es aber erst einmal um die wesentlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und Sie erhalten einen kurzen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Österreich.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind bei den unterschiedlichen Kassen weitgehend identisch, da sie vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehört

Gesetzliche vs. Private Krankenversicherung (c)elements.envato.com – Lana_M
- die Übernahme der Kosten für in Anspruch genommene Kassenleistungen von Allgemeinmedizinern und Fachärzten, die als Kassenärzte tätig sind. Beim Aufsuchen mehrerer Ärzte derselben Fachrichtung während eines Quartals übernimmt die Kasse allerdings unter Umständen nicht die vollen Kosten. Ebenfalls nur einen Teil der Kosten (80 Prozent der Kosten, welche bei vergleichbarer Behandlung durch einen Kassenarzt angefallen wären) werden bei dem Besuch eines Wahlarztes erstattet.
- Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls. Die Rezeptkosten müssen aber bis zur Maximalgrenze von zwei Prozent des jährlichen Einkommens selbst getragen werden.
- Ist ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig, werden die Kosten für eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer getragen. In diesem Zusammenhang nicht vollumfänglich gedeckt, ist allerdings die Verpflegungspauschale in Höhe von etwa 10 bis 20 Euro am Tag. Diese muss für maximal 28 Tage selbst getragen werden.
- Bei den Zahnbehandlungen übernehmen die gesetzlichen Kassen konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen in voller Höhe. Darüber hinausgehende Leistungen werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Dieser kann sich dann unter Umständen einen Teil der Kosten erstatten lassen.
- Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung werden in Österreich zehn Sitzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für weitere Sitzungen kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. In der Regel bezuschussen die Krankenkassen diese dann.
- Arbeitnehmer haben zudem ab dem 43. Tag im Krankenstand noch einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Auch im Hinblick auf die Selbstständigen besteht eine Besonderheit. Sie erhalten bei ambulanten Behandlungen etwas umfassendere Leistungen, müssen dafür aber eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent tragen.
Private Krankenversicherung in Österreich im Detail
Nach diesem Überblick über die gesetzlichen Krankenkassen, wird im Folgenden die private Krankenversicherung in Österreich unter die Lupe genommen.

Vorteile einer privaten Krankenversicherung (c)elements.envato.com – dolgachov
Vorteile einer private Krankenversicherung
Zu den Vorteilen gehören je nach Versicherer und Versicherungsart insbesondere:
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- verkürzte Wartezeiten und schnellere Terminvergabe
- Erstattung von alternativen Heilbehandlungen
- weitergehende Untersuchungsmethoden
- Unterbringung in maximal Zweibettzimmern im Spital
- Auszahlung von Krankenhaustagegeld bzw. Krankengeld.
- Zweitmeinungen für Diagnosen
Nachteilig sind im Grunde nur die Kosten, die für eine zusätzliche private Krankenversicherung anfallen.
Mögliche Module einer privaten Krankenversicherung
Die Frage nach dem Leistungsumfang in einer privaten Krankenversicherung kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Umfang ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es kommt zum einen auf die Versicherungsgesellschaft sowie die gewählte Versicherungsvariante an und zum anderen auch auf den Betrag, der in die Prämien investiert werden soll. Im Folgenden werden folgende Module näher beschrieben:
- die Sonderklassenversicherungen (Sonderklasse im Krankenhaus)
- Tarife für ambulante Heilbehandlungen (Medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses)
- Tagegeldversicherungen (Man bekommt einen gewissen Geldbetrag pro Tag im Krankenhaus)
- Zahnzusatzversicherungen (Versicherung für Zahnersatz und kieferorthopädische Eingriffe)
1. Krankenhauskostenversicherung bzw. Sonderklassenversicherung
Die Sonderklassenversicherung gehört zu den häufiger gewählten privaten Zusatzversicherungen. Sie deckt den Mehraufwand, der bei einem Krankenhausaufenthalt in der Sonderklasse entsteht und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird. Dadurch genießt der Patient bzw. der Versicherte einen deutlich höheren Komfort als in der von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckten allgemeinen Klasse.
Zu den Vorzügen einer Sonderklassenversicherung gehören insbesondere die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder bei entsprechender Variante der Versicherung auch im Einbettzimmer und in der Regel die direkte Abrechnung zwischen Spital und Versicherung. Zudem entspricht die Ausstattung der Zimmer meist einem höheren Komfort als auf der Normalstation. Den in der Sonderklasse Versicherten erwarten zum Beispiel ein Bad im Zimmer, TV, Telefon, Tageszeitung, freie Menüwahl und flexible Besuchszeiten.
Unterschiedliche Varianten der Sonderklassenversicherung
Darüber hinaus können die Sonderklassenversicherungen verschieden ausgestaltet sein. So kann es unter anderem Unterschiede im Hinblick auf die Deckung von Leistungen in verschiedenen Bundesländern geben. Regelmäßig kann zwischen den Varianten Bundeslanddeckung und Österreichdeckung gewählt werden. Bei der Bundeslanddeckung werden bestimmte Leistungen auf das Wohnsitzbundesland beschränkt. Nimmt der Versicherte solche Leistungen in einem anderen Bundesland war, können Mehrkosten für ihn entstehen. Alle Leistungen die von einer Österreichdeckung umfasst sind, kann der Versicherte hingegen im gesamten Bundesgebiet in Anspruch nehmen.
Unterschiede bestehen bei der Sonderklassenversicherung auch hinsichtlich der Leistungen, die in Europa oder auf der ganzen Welt gedeckt sind. Entscheidend dafür ist die jeweilige inhaltliche Ausgestaltung der Tarife Europadeckung und Weltdeckung. Es kann zum Beispiel sein, dass innerhalb Europas Behandlungen in allen öffentlichen Krankenhäusern inkludiert sind, stationäre Aufenthalte in privaten Krankenhäusern aber nur in akuten Fällen oder aufgrund eines Unfalls gedeckt sind und das auch nur sofern sich der versicherte lediglich vorübergehend in dem Land aufhält (zum Beispiel für höchstens vier Wochen). Hinsichtlich der Weltdeckung darf der Versicherte die weltweiten Krankenhäuser zum Beispiel teilweise aus einer freien Entscheidung heraus aufsuchen, teilweise nur falls eine stationäre Heilbehandlung aufgrund des medizinischen Standards in Österreich nicht durchführbar ist. Die Leistungen im Rahmen der Europa- bzw. Weltdeckung können möglicherweise auch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gedeckt sein.
Um Kosten zu sparen, können auch Tarife gewählt werden, bei denen die Sonderklasse nur in bestimmten Fällen genutzt werden kann. Denkbar sind in diesem Zusammenhang Vereinbarungen, nach denen die Mehrkosten für die Sonderklasse von der Versicherung nur gedeckt sind, wenn sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls, wegen einer bestimmten schweren Erkrankung oder aufgrund einer Operation im Spital aufhält. In allen anderen nicht geregelten Fällen greift dann die private Krankenversicherung nicht.
Weitere mögliche Leistungen im Rahmen der Krankenhauskostenversicherung
Zusätzlich können im Rahmen der Sonderklassenversicherung weitere Leistungen vereinbart werden. Diese können zum Teil durch einen Höchstbetrag gedeckelt sein. Möglich sind zum Beispiel folgende weitere Leistungen:
- Begleitpersonenkosten für versicherte Kinder bis zum 12. oder auch bis zum 18. Lebensjahr
- Kranken- und Krankenhaustransportkosten
- Hubschrauberbergungskosten
- Kosten für die Rückholung aus dem Ausland
- Krankenhausersatztagegeld anstelle anderer Leistungen
- Kur- und Rehabilitationszuschüsse
- Hauspflegepauschalen.
2. Ambulante Heilbehandlungen
Tarife für ambulante Heilbehandlungen kommen im Hinblick auf die medizinische Versorgung außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthaltes zum Tragen. Sie umfassen insbesondere ärztliche Behandlungen durch Wahlärzte für Schul- und Ganzheitsmedizin. Darüber hinaus beinhalten Sie in der Regel:
- besondere Heilbehandlungen (zum Beispiel Physiotherapien oder psychotherapeutische Behandlungen)
- ambulante Operationen
- diverse Vorsorgeuntersuchungen mit Ausnahme der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen
- von einem Arzt verordnete Medikamente
- Rezeptgebühren
- Heilbehelfe (zum Beispiel Brillen, Kontaktlinsen und Einlagen)
- rehabilitierende Maßnahmen
Bei einigen Versicherern sind zudem auch ambulante Heilbehandlungen außerhalb des Arztbereiches (zum Beispiel Akupunktur und homöopathische Behandlungen) oder andere Leistungen umfasst.
Im Regelfall werden im Rahmen des ambulanten Tarifes einer privaten Krankenversicherung für die beinhalteten Leistungen Höchstsätze sowie ein Gesamthöchstsatz für ein Kalenderjahr vereinbart. Diese können unterschiedlich hoch ausfallen. Das hängt auch von der Prämie ab. Je höher diese ist, desto höher ist im Zweifel auch der Gesamthöchstbetrag.
Unterschiede gibt es darüber hinaus auch bei der Rückvergütung durch die Versicherer. Oftmals liegen die Vergütungssätze zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten für ambulante Behandlungen, sofern die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt. Erbringt die gesetzliche Krankenkasse eine Teilleistung, erstatten manche Versicherer den Differenzbetrag sogar zu 100 Prozent. Fällt für ein Medikament nur die Rezeptgebühr an, weil die gesetzliche Krankenversicherung dessen Kosten übernimmt, sind die Rezeptgebühren normalerweise auch zu 100 Prozent durch die private Krankenversicherung gedeckt.
3. Tagegeldversicherung: Krankenhaustagegeld und Krankengeld
Bei den Tagegeldversicherungen wird grundsätzlich zwischen zwei Formen differenziert – einer Krankenhaustagegeldversicherung und einer Krankengeldversicherung. Wer eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen hat, bekommt während einer stationären Behandlung, die medizinisch notwendig ist, für jeden Tag im Krankenhaus einen bestimmten Geldbetrag ausbezahlt – längstens für 365 Tage. Das Krankenhaustagegeld kann zum Beispiel eingesetzt werden, um den Verpflegungskostenbeitrag im Krankenhaus oder einen Selbsthalt bei der Sonderklassenversicherung zu decken. Allerdings bekommt der Versicherte das Krankentagegeld nicht für jeden stationären Aufenthalt. Zum Beispiel sind vielfach folgende Fälle ausgeschlossen:
- Aufenthalte in Entzugskliniken
- Krankenhausaufenthalte wegen einer chronischen Erkrankung
- Aufenthalte und Behandlungen in einem Spital infolge von Mutterschaft
- Erholungskuren
- Klinikaufenthalte wegen einer psychischen Erkrankung
- Kosmetische Behandlungen bzw. Operationen und deren Folgen
Darüber hinaus gibt es auch Krankenhaustagegeldversicherungen, bei denen lediglich ein sogenanntes Unfalltagegeld gezahlt wird. Das Unfalltagegeld wird nur bei Krankenhausaufenthalten aufgrund eines Unfalls gezahlt.
Für Selbstständige bietet sich zudem noch eine Krankengeldversicherung an. Diese Form der Tagegeldversicherung dient Personen, die finanziell nicht durch die Entgeltfortzahlung eines Arbeitgebers und die anschließende Zahlung von Krankengeld durch eine gesetzliche Krankenkasse abgesichert sind. Sie kann sich aber auch für Dienstnehmer lohnen, wenn diesen durch einen Krankenstand Trinkgelder, Zulagen, Diäten und Co. entgehen. Das Krankengeld wird ab dem ersten Tag eines Krankenstandes an den Versicherten gezahlt – ebenfalls längstens für 365 Tage. Ein Krankenhausaufenthalt ist dafür nicht notwendig. Das Krankengeld wird auch gezahlt, wenn die Erkrankung zu Hause auskuriert wird.
4. Zahnbehandlungen
Zudem werden auch Tarife für die Zahlbehandlung und Zahnersatz angeboten. Diese umfassen im Normalfall auch kieferorthopädische Leistungen. Die Zahnzusatzversicherungen können in Österreich allerdings nur in Verbindung mit einer Sonderklassenversicherung und nicht als separate Einzelleistung abgeschlossen werden. Zudem sind die Kosten für diese zusätzliche Versicherungsleistung in der Regel trotz hoher Selbstbehalte recht hoch, während auf der anderen Seite eher niedrige Höchstgrenzen bei den Beträgen existieren. Im Ergebnis werden die Zahnzusatzversicherungen in Österreich deshalb eher selten abgeschlossen.
Wie kann die Prämie möglichst gering gehalten werden?
Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist oftmals eine Preisfrage. Nicht jeder kann sich die Prämien leisten und wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, möchte die Prämie möglichst gering halten. Dafür ist Folgendes zu beachten:
Private Krankenversicherung in jungen Jahren abschließen
Ein sehr wichtiger Punkt bezüglich der Höhe der Prämie ist das Beitrittsalter des Versicherungsnehmers. Denn je älter der Versicherte bei Vertragsschluss ist, desto höher fällt auch seine Prämie aus. Hinzu kommt, dass die Höhe der Prämie auch vom Gesundheitszustand des Versicherten abhängig ist und dieser sich im Zweifel mit zunehmendem Alter verschlechtert. Aus den genannten Gründen sollte ein private Krankenversicherung möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden, um die Prämie gering zu halten.
Einen regionalen Tarif wählen
Günstiger als der Österreich-Tarif sind die sogenannten Bundesländer-Tarife. Der Nachteil daran ist allerdings, dass die Versicherung dann die Kosten bei Krankenhausaufenthalten außerhalb des gewählten Bundeslandes unter Umständen nicht komplett übernimmt und dadurch Zusatzkosten anfallen können.
Von Paar- oder Familientarifen profitieren
Soll für mehrere Familienmitglieder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, ist es deutlich billiger, wenn einer die Versicherung abschließt und seine Angehörigen bzw. seinen Partner mitversichert. Die Ersparnis resultiert in solchen Fällen zum Beispiel aus Partnerschaftsrabatten.
Eine Gruppenkrankenversicherung abschließen
Viele größere Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch Gruppenkrankenversicherungen an. Bei diesen übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Prämie als betriebliche Sozialleistung. Im Ergebnis ist damit die Prämie für den Arbeitnehmer deutlich günstiger als bei einer Einzelversicherung.
Einen Selbstbehalt vereinbaren
Eine weitere Möglichkeit, die Höhe der Prämie herunterzufahren, besteht durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Das lohnt sich für die Personen, die voraussichtlich nur alle paar Jahre zur Behandlung in ein Spital müssen. Die Versicherung übernimmt dann im Krankheitsfall nur die Kosten, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen. Der Selbstbehalt beläuft sich in den meisten Fällen auf einige hundert Euro. In der Regel entfällt er bei Krankenhausaufenthalten zum Beispiel infolge von Unfällen, Schwangerschaft und zur Vorsorge- und Früherkennung. Teilweise wird ein Wegfall des Selbstbehaltes auch für den ersten Krankenhausaufenthalt vereinbart.
Tarife mit Ersatztagegeld und Prämienrückerstattung wählen
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für Tarife mit Ersatztagegeld und Prämienrückerstattung, wird dadurch zwar die Prämie selbst nicht günstiger, aber er kann dadurch im Nachhinein sparen bzw. einen Teil der Prämie rückerstattet bekommen.
Bei einem Tarif mit Ersatztagegeld erhält der Versicherte im Krankheitsfall bei Verzicht auf die Unterbringung in einem Sonderklassenzimmer Ersatztagegeld in der vereinbarten Höhe, zum Beispiel 135 Euro. Umgekehrt hat der Versicherte bei einem Tarif mit Prämienrückerstattung die Möglichkeit, einen Teil seiner gezahlten Prämien rückerstattet zu bekommen, wenn er die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel ein oder zwei Kalenderjahre) nicht in Anspruch genommen hat. Oft beträgt die Rückerstattung ein bis zwei Monatsprämien.